Information

Die Botulinumtoxin-Behandlung stellt heute einen nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil der neurologischen Behandlung insbesondere im Bereich von Bewegungsstörungen dar. Um die BoNT Therapie auf fachlich hohem Niveau in Österreich breit verfügbar zu machen, bietet die Österreichische Dystonie- und Botulinumtoxin-Arbeitsgruppe (ÖDBAG) als Arbeitsgruppe der Österreichischen Parkinsongesellschaft (ÖPG) gemeinsam mit der ÖGN seit 2008 eine Zertifizierung zur Anwendung von Botulinumtoxin in neurologischen Indikationen an.

In den letzten Jahren ist es durch neue zugelassene Indikationen (chronische Migräne, neurogene Blase, Spastik der unteren Extremität) und neue Hilfsmethoden zur BoNT Injektion (insbesondere Ultraschall) zu einer Erweiterung der Anforderungen an das Fortbildungs- und Zertifizierungsprogramm gekommen.

Im Rahmen der Jahrestagung der Österreichischen Parkinsongesellschaft 2016 wurde daher beschlossen, das Curriculum für die Zertifizierung zum Anwender/zur Anwenderin von Botulinumtoxin in neurologischen Indikationen durch diese neuen Inhalte zu ergänzen und damit die Theoriekurse umzustellen. Alle interessierten Neurologen, die neu mit der Ausbildung beginnen, müssen nunmehr 5 Theoriekurse absolvieren.

Unverändert müssen praktische Fortbildungen im Ausmaß von 4 à 4 Einheiten absolviert werden. Neben der Ergänzung der Inhalte in den Zertifizierungskursen ist im neuen Curriculum auch ein zusätzlicher Nachweis der Teilnahme an einem Workshop mit dem Thema „Ultraschall-gezielte Injektionstechnik“ im Rahmen der praktischen Fortbildungen („Zertifizierungs-Workshops“) verpflichtend.

Die dokumentierten 50 Behandlungen  (Dokublatt) im eigenen Bereich (Klinik oder Ordination) bleiben unverändert.

Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikates ist die Vorlage des Facharzt Diploms für Neurologie.Die zertifizierten Anwender werden auf einer Liste der ÖDBAG/ÖGN geführt und an den Hauptverband der Sozialträger gemeldet.

Die Zertifizierung ist Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme der Botulinum-Therapie durch die Österreichischen Krankenkassen.

Aufrechterhaltung des Zertifikates (Antrag auf Rezertifizierung)

  • regelmäßige theoretische oder praktische Fortbildungen (5 Stunden in 2 Jahren) z.B. im Rahmen von ÖPG Jahrestagungen, ÖGN Jahrestagungen
  • Zentrum/Anwender soll regelmäßige Behandlungstätigkeit aufweisen können (Minimum: 30 pro Jahr).
  • Bei geringerer Behandlungsfrequenz können Workshops (als Ersatzleistung) besucht werden
  • Antrag auf Rezertifizierung muss eingereicht werden (Wunsch des HV)

Kosten der Zertifizierung für die Teilnehmer

  • Theoriekurse 30 Euro pro Kurs  (150 Euro für 5 Kurse)
  • Zertifizierungsgebühr von 230 Euro
  • Mitgliedschaft ÖDBAG/ÖPG 25 Euro pro Jahr
  • Rezertifizierung alle 2 Jahre: 30 Euro